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   KG, 26.10.2006 - 3 Ws (B)501/06, 2 Ss 243/06   

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https://dejure.org/2006,46038
KG, 26.10.2006 - 3 Ws (B)501/06, 2 Ss 243/06 (https://dejure.org/2006,46038)
KG, Entscheidung vom 26.10.2006 - 3 Ws (B)501/06, 2 Ss 243/06 (https://dejure.org/2006,46038)
KG, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 3 Ws (B)501/06, 2 Ss 243/06 (https://dejure.org/2006,46038)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stellung eines Antrags auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach Aufruf der Sache gestellt werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2005 - 1 Ss 194/04

    Bußgeldverfahren: Zulässiger Antrag des Verteidigers auf Entbindung des

    Auszug aus KG, 26.10.2006 - 3 Ws (B)501/06
    Entgegen dem Amtsgericht kann der Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach Aufruf der Sache gestellt werden, sofern - wie vorliegend - noch nicht zur Sache verhandelt worden ist (vgl. OLG Naumburg, ZfS 2.002, 595; Brandenburgisches OLG, ZfS 2004, 235; Senge in KK, OWiG 3. Aufl., § 73 Rdn. 18; s. auch OLG Karlsruhe VRS 109, 282; Bohnert, OWiG, § 73 Rdn. 13; Lemke/Mosbacher, OWiG 2. Aufl., § 73 Rdn. 3 a. E.; Ferner, OWiG, § 73 a. E.; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 73 Rdn. 7; Wieser, OWiG, § 73 Rdn. 3.2; a. A. Seitz in Göhler, OWiG 14. Aufl., § 73 Rdn. 2).
  • OLG Jena, 01.12.2003 - 1 Ss 40/03

    Bußgeldverfahren, Verwerfungsurteil, persönliches Erscheinen

    Auszug aus KG, 26.10.2006 - 3 Ws (B)501/06
    Entgegen dem Amtsgericht kann der Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach Aufruf der Sache gestellt werden, sofern - wie vorliegend - noch nicht zur Sache verhandelt worden ist (vgl. OLG Naumburg, ZfS 2.002, 595; Brandenburgisches OLG, ZfS 2004, 235; Senge in KK, OWiG 3. Aufl., § 73 Rdn. 18; s. auch OLG Karlsruhe VRS 109, 282; Bohnert, OWiG, § 73 Rdn. 13; Lemke/Mosbacher, OWiG 2. Aufl., § 73 Rdn. 3 a. E.; Ferner, OWiG, § 73 a. E.; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 73 Rdn. 7; Wieser, OWiG, § 73 Rdn. 3.2; a. A. Seitz in Göhler, OWiG 14. Aufl., § 73 Rdn. 2).
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